Medienspiegel
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HarmoS – wo bleibt da die Glaubwürdigkeit
Am letzten Mittwoch organisierte die CVP Schüpfheim ein Politforum zum Schweizerischen Bildungskonkordat HarmoS. An dieser gutbesuchten Veranstaltung orientierte einleitend Herr Ambühl, Generalsektretär der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) 45 Minuten lang ausführlich und nur positiv über das HarmoS-Konkordat. Auf die Feststellung, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden das HarmoS-Konkordat an der Landsgemeinde abgelehnt hat, antwortete Herr Ambühl wie folgt: Appenzell Innerrhoden hätte nicht HarmoS, sondern nur das Volksschulbildungsgesetz abgelehnt.
Das stimmt ganz klar nicht. Tatsache ist, dass Appenzell Innerrhoden nur aufgrund vom HarmoS-Konkordat das erst 4 jährige Schulgesetz abändern musste. Diese Revision vom Schulgesetz, welche fast nur HarmoS betrifft wurde an der Landsgemeinde klar abgelehnt und somit natürlich auch das HarmoS-Konkordat (siehe auch www.ai.ch).
Herr Ambühl hat also bewusst falsch informiert. Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit unseres obersten Bildungs-Sekretärs? Und wie glaubhaft sind die anderen Aussagen über HarmoS, die von der Bevölkerung nicht überprüft werden können.
Fritz Gerber, Wiggen, Besucher der Veranstaltung
HarmoS-Pressekonferenz
Erziehung ist Aufgabe der Eltern
Referat Barbara Lang
Ich sehe mich von HarmoS herausgefordert als Mutter, die in der Familie ihre Aufgabe erfüllen will. HarmoS masst sich an, mich aus meiner Aufgabe als erziehende Mutter zu verdrängen. Das akzeptiere ich nicht.
Mir fehlt nationale politische Erfahrung. Noch vor wenigen Wochen hätte ich mir nie träumen lassen, je vor Bundeshaus-Journalisten über Bildungsfragen zu referieren. Ich sah und sehe meine Aufgabe in der Familie. Mein Engagement soll den Kindern dienen. Ich weiss mich damit einig mit andern Müttern, mit andern Eltern, welche die Begleitung ihrer Kinder durch die Schulen und ins Leben hinaus ernst nehmen.
HarmoS richtet sich gegen die Eltern
HarmoS will die Eltern aus ihrer Erziehungsaufgabe weitgehend verdrängen. HarmoS will den Staat für die Erziehung von Kindern ab zurückgelegtem viertem Altersjahr für zuständig erklären. Und dies ausnahmslos: Sollte ein Kind als «zurückgeblieben» eingestuft werden, wird ihm ein spezieller Heilpädagoge vermittelt, der es im Schulalltag mehr oder weniger ständig begleitet. Den Eltern wird verwehrt, über den Zeitpunkt der Schulreife des eigenen Kindes zu bestimmen. Die fixe Idee, wonach sogenannte «Nachzügler» nur mittels spezieller Heilpädagogen beschleunigter Bildungsvermittlung zugeführt werden können, ist nichts anderes als ein Affront an die Adresse der Eltern. Niemand hat das Recht, Eltern, die ihren Erziehungsauftrag verantwortungsbewusst zu erfüllen gewillt sind, von Entscheiden über Erziehungsmassnahmen zum Wohlergehen der eigenen Kinder auszuschliessen.
Die Idee, die Erziehungsverantwortung von Montag bis Freitag, jeweilen von 07.00 bis 18.00 Uhr insgesamt dem Staat zu übertragen, akzeptieren wir als Eltern nicht. Zwar zwingt HarmoS vorderhand noch niemanden, die überall obligatorisch zu schaffenden Tagesstrukturen auch zu nutzen. Aber die Anstrengungen, die Erziehungsverantwortung für Kinder ab vier Jahren ganz zu verstaatlichen, sind unübersehbar. Auch auf eidgenössischer Ebene sind dazu Vorstösse hängig.
Eltern: Nur noch für die Freizeit zuständig?
Dass vollumfängliche staatliche Erziehungsverantwortung anvisiert wird, geht auch hervor aus jenen kantonalen Umsetzungspapieren zum HarmoS-Projekt, die mit dem Lockvogel-Angebot an die Eltern operieren, künftig frei von Stress ihre Kinder bloss noch geniessen zu können. Denn die elterliche Zuständigkeit beschränke sich künftig nur noch auf Ferien und Freizeit.
Meine Damen und Herren: Gerade dann, wenn ein Kind Schwierigkeiten zu überwinden, allenfalls auch schulische Schwierigkeiten zu meistern hat, ist Elternverantwortung gefragt. Das Leben zeigt doch nicht bloss Schokoladenseiten. So kann auch die Eltern-Begleitung der eigenen Kinder in die Welt der Erwachsenen nicht bloss aus Freizeit-Genuss bestehen. Wie nur können Bildungs-Theoretiker solch abwegige Lockvogel-Ideen aushecken? Nie hat ein Jugendlicher überlegte Elternführung nötiger als dann, wenn er lernen muss, Schwierigkeiten, die sich vor ihm auftürmen, aus eigener Kraft zu meistern. Wer Eltern aus dieser Aufgabe entlassen will, beraubt sie ihres Erziehungsauftrags überhaupt. Diesen an temporär mit den Kindern arbeitende «Spezialisten» abzutreten, wird in der Schweiz scheitern, wie gleiche Vorhaben in andern Ländern gescheitert sind.
Bildungsauftrag der Schule, Erziehungsauftrag den Eltern
Die Schule hat den Auftrag, den Kindern Bildung zu vermitteln. Dass damit auch Erziehung verbunden ist, ist klar. Trotzdem ist und bleibt der eigentliche Erziehungsauftrag eine Aufgabe der Eltern.
Ich weiss, dass diese Haltung von vielen Eltern geteilt wird. Diese Eltern sind die Hauptträger der bereits abgeschlossenen und der derzeit laufenden Unterschriftensammlungen zu kantonalen HarmoS-Referenden. Wir Eltern bringen damit zum Ausdruck, dass wir unseren Erziehungsauftrag ernst nehmen und dass wir die Verantwortung für die Erziehung unserer Nachkommen nicht einem Kollektiv zu übergeben bereit sind.
Barbara Lang
03.04.2008
Tagblatt / ...
HarmoS: Referendum ändert nichts
St. Gallen. Die St. Galler Regierung will dem drohenden Referendum gegen die Schulharmonisierung den Wind aus den Segeln nehmen. Das gegnerische Komitee kontert.
Ein Referendum gegen den Beitritt des Kantons St. Gallens zum Schulharmonisierungs-Konkordat HarmoS würde an der Volksschule nichts ändern. Dazu müssten die vom Kantonsrat vor Jahresfrist beschlossenen Änderungen im Volksschulgesetz rückgängig gemacht werden, heisst es im Communiqué der St. Galler Regierung. Und dem stehe entgegen, dass die Bundesverfassung die Kantone zur Harmonisierung der öffentlichen Volksschule verpflichte.
Was macht die SVP?
Dem hält das kantonale Bürgerkomitee «Nein zu HarmoS» entgegen, der Beitritt zum Konkordat würde spätere Änderungen am kantonalen Volksschulgesetz verunmöglichen: Konkordate seien interkantonales Recht und damit ein Instrument für die verbindliche Zusammenarbeit zwischen den Kantonen.
Der Kantonsrat hatte HarmoS im Februar in erster Lesung gutgeheissen. Noch im April kommt das Geschäft zur zweiten Lesung ins Parlament. Danach haben die Gegner 40 Tage Zeit, um 4000 Unterschriften für das Referendum zu sammeln.
Ob sich auch die St. Galler SVP daran beteiligt, ist offen. Die Absicht, HarmoS im Kanton St. Gallen zu bekämpfen, sei zwar klar; über ein Referendum müsse aber die Kantonsratsfraktion noch entscheiden, erklärte SVP-Kantonalsekretärin Cornelia Schaub.
Komitee auch im Thurgau
Die SVP Schweiz hatte vor Wochenfrist angekündigt, das Konkordat in den Kantonen mit Referenden zu bekämpfen, um den «Niedergang der Volksschule» zu stoppen, wie Parteipräsident Toni Brunner sagte. Im Kanton Thurgau formierte sich Anfang März ein Referendumskomitee.
Mit HarmoS soll die obligatorische Schule vereinheitlicht werden. Dazu gehören unter anderem der obligatorische Besuch des Kindergartens ab dem vierten Lebensjahr und die Einrichtung von Tagesstrukturen. (sda/red.)
07.02.2008
NLZ / TA / ...
14'000 Luzerner sind gegen frühe Einschulung
Mit vier zur Schule? Nein, finden sehr viele Luzerner. Das Referendum gegen den HarmoS-Beitritt ist wuchtig zu Stande gekommen.
Im Kanton Luzern wird das Volk abschliessend über den Beitritt zum HarmoS-Konkordat befinden, das die Volksschulen der Kantone vereinheitlichen will. 14'239 Stimmberechtigte haben die Referendumsbögen des Komitees «HarmoS ist nicht harmlos» unterzeichnet. Stein des Anstosses sei vor allem die Senkung der Schulpflicht auf vier Jahre, sagt Guido Luternauer, SVP-Kantonsrat und Mitglied im Referendumskomitee. Das Komitee will nun andere Kantone ermuntern, ebenfalls Front gegen HarmoS zu machen.
«Emotionale Formel»
Der Luzerner Bildungsdirektor Anton Schwingruber führte gestern den grossen Erfolg der Unterschriftensammlung auf die «emotionale Formel ‹Vierjährige in die Schule›» zurück – und betonte, es handle sich vielmehr um eine altersgerechte Schulvorstufe. Schwingruber weiter: «Es wäre eine Benachteiligung der Luzerner Kinder, wenn der Beitritt zum Konkordat nicht zu Stande käme.»
06.02.2008
20 Minuten / NLZ / ...
Luzern: Referendum gegen frühe Einschulung
Im Kanton Luzern können die Stimmberechtigten voraussichtlich über das HarmoS-Konkordat und somit über die frühere Einschulung befinden.
Das SVP-nahe Komitee «HarmoS ist nicht harmlos» hat am Mittwoch ein Referendum gegen die Vereinbarung eingereicht.
Das Referendum gegen den vom Kantonsrat beschlossenen Beitritt Luzerns zum HarmoS-Konkordat zählt nicht weniger als 14 239 beglaubigte Unterschriften. Nötig sind 3000 Unterschriften. Für kein anderes Referendum konnten in den letzten Jahrzehnten im Kanton Luzern so viele Unterschriften gesammelt werden.
SVP-Kantonsrat Guido Luternauer sagte, vor allem die vom Konkordat vorgesehene frühe Einschulung mit vier Jahren habe mobilisiert. Auch die finanzielle Mehrbelastung, die auf die Gemeinden zukomme, sei ein wichtiges Argument gewesen.
Andere Kantone sollen folgen
Nach Ansicht von Luternauer haben die Erziehungsdirektoren mit dem Konkordat das Fuder überladen. Die Stimmberechtigen hätten zwar 2006 Ja zum Bildungsartikel in der Bundesverfassung gesagt, doch sei damals von einer so frühen Einschulung nicht die Rede gewesen.
Das Komitee hofft, dass das Referendum in Luzern eine mögliche Opposition in anderen Kantonen weckt. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn ihm zehn Kantone beigetreten sind. Für die anderen Kantone gilt das Schulkonkordat von 1970 weiter.
Pflicht zur Zusammenarbeit
Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) war von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ausgearbeitet worden. Der neue Bildungsartikel verpflichtet die Kantone zur Zusammenarbeit.
Das HarmoS-Konkordat sieht etwa die Einschulung mit vier Jahren vor, aber auch Blockzeiten und ein dem Bedarf entsprechendes Angebot an Tagesstrukturen. Die Schulziele werden landesweit vereinheitlicht, aber es gibt sprachregionale Lehrpläne.
Im Kanton Luzern führt das Konkordat vor allem wegen der früheren Einschulung und den geforderten Tagesstrukturen zu Änderungen. Das Kantonsparlament stimmte dem Beitritt zum Konkordat im letzten Dezember mit 71 zu 34 Stimmen zu.
08.01.2008
Leserbrief
Mit dem HarmoS-Konkordat beschlossen die Kantone mittels Vertrag die neue Grundschule, das Basisstufen-Modell, gesamtschweizerisch einzuführen bezw. zu harmonisieren. Auf den ersten Blick ein vernünftiges Unterfangen - dem "Kantönligeist" entgegen.
Bei genauerem Hinsehen, wenn es um konkrete Ausgestaltung, Lerninhalte und Ziele geht, müssen fürsorgliche Eltern in stärkste Gefühlswallungen geraten. Nicht nur das ihre Sprösslinge sich schon ab 4 Jahren mit technofixiertem Bildungswissen auseinanderzusetzen haben, sondern auch der bewährte "Kindergarten", wo kindsgerechtes, spielerisches, soziales Lernen galt, preisgegeben wird.
Früh muss sich nun offenbar von staatswegen einklinken, wer in unserer materialistischen, lieblosen Welt - im gigantischen EU-Markt - bestehen will !
Wir wollen nicht. Kinder sollen in der "Lebens-Schule" das wesentliche vom "meschlichen Mass" erfahren um später nicht computerverseuchte Massenwesen zu werden!
Liebe Eltern, kritische Bürger, unterzeichnen Sie deshalb das Referendum gegen das HarmoS-Konkordat. Das Wort HarmoS suggeriert Harmonie in dasschweizerische Bildungswesen der Unterstufe zu bringen. Tatsächlich steht HarmoS für zwei Worte: Harm = Kummer, Leid; oS = Knochen. Sie sehen, HarmoS ist nicht harmlos.
Pat Meyer, CHance21, Luzern
04.01.2008
Medienbericht
Ein überparteiliches Komitee sammelt Unterschriften, um den Beitritt des Kantons Luzern zum Harmos-Konkordat zu verhindern. Der Kantonsrat hatte Anfang Dezember beschlossen, dass Luzern der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Volksschule beitritt.
Die Gegner führen nun an: Eine obligatorische Einschulung mit vier Jahren würde viele Kinder überfordern, die Zusatzkosten würden die Gemeinden erheblich belasten, und Harmos würde Neuerungen bringen, die in Luzern nicht demokratisch abgestützt sind. Die Referendumfsfrist läuft bis zum 6. Februar, nötig fürs Zustandekommen sind 3000 Unterschriften.
02.01.2008
Medienbericht
Nicht mit vier Jahren in den Kindergarten
Kinder sollen nicht bereits mit vier Jahren in den Kindergarten gehen, da ihnen «ein weiterer Teil ihrer Kindheit entzogen» würde. Das teilt ein überparteiliches Komitee mit.
Dieses hat das Referendum gegen den Beitritt des Kantons zum HarmoS-Konkordat ergriffen.
Mit dem Konkordat soll die obligatorische Schule der Kantone koordiniert werden, indem die Bildungssysteme einander angenähert werden, unter anderem durch die frühere Einschulung. Zudem befürchtet das Komitee, dem Politiker von CVP, FDP, SVP sowie der CHance 21 angehören, einen «Kostenschub für die Gemeinden». Es verlangt eine Volksabstimmung über den im Dezember vom Kantonsrat beschlossenen Beitritt.


























